Hilfestellung für die Handhabung von Containern
Neue Regelungen für Containerstellungen auf öffentliches Straßenland ab 01.06.2025
Wie wir soeben erfahren haben, gibt es immer noch keine genaueren Informationen wie die neuen Regellungen ab 01.06.2025 für die Containerstellungen auf öffentlichen Straßenland genau umzusetzen sind.
Folgende Regeln sind aber ab 01.06.2025 Folge zu leisten.
Ab 01.06.2025 ist jede einzelne Containergestellung mit einer separaten Standortgenehmigung von max. 30 Tagen Gültigkeit und einer Verwaltungsgebühr von EUR 11,- verknüpft
Ab dem ersten Tag der Gestellung zusätzlich Sondernutzungsgebühren (diese werden vermutlich individuell sein) zu entrichten sind.
Eine gebührenfreie Gestellung im Rahmen des Anliegergebrauchs nicht mehr zulässig ist.
Wie das im Einzelfall gehandhabt werden soll, muss sich noch klären. Vermutlich werden
die Kosten hierfür dann 1: 1 an Sie weitergeleitet zzgl. einer Aufwandspauschale
von 3,00 € netto pro Antrag. Weiterhin ist auch noch nicht klar, wie lange im Voraus diese
Anmeldung dann erfolgen muss.
Sobald es neue Informationen gibt, werden wir Sie informieren
Bis 01.06.2025
Für alle Container bis 7 cbm gilt folgende Faustregel:
Dort wo ein PKW kostenlos parken darf, darf auch ein Container abgestellt werden.
Gilt für alle Container bis 7 cbm Größe
öffentliches Straßenland.
Im öffentlichen Straßenland dürfen Container bis 7 cbm max. 10 Kalendertage ohne weitere
Genehmigung abgestellt werden. Jeder Zeitraum danach bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Daran versuchen wir Sie zu erinnern. Bitte denken Sie aber unbedingt auch selber daran, da die Kosten, die durch NICHT-Beantragung einer Sondernutzung entstehen können (Anzeige vom Bezirksamt), an Sie weitergeleitet werden
Generell gilt
Anders ist es im Berliner Umland. Dort dürfen die Container generell NICHT OHNE
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden
Parkraumbewirtschaftung
Da es sich bei der Parkraumbewirtschaftung um kostenpflichtige Parkplätze handelt, dürfen auch
Container dort nicht ohne weiteres abgestellt werden. Hier bedarf es generell im Voraus einer
Sondernutzungserlaubnis
Wie lange dürfen Sie die Container behalten :
Wenn die o.g. Auflagen berücksichtigt sind, spricht nichts gegen eine Dauernutzung der Container. Da
diese aber unser Arbeitsmaterial sind, setzen wir eine regelmäßige Leerung bzw. einen regelmäßigen
Austausch durch unser Unternehmen voraus.
Was bedeutet regelmäßig: Regelmäßig bedeutet bei uns 14 Kalendertage. Nach diesem Zeitraum müssen wir leider eine Standgebühr von 5,00 € pro Kalendertag berechnen. Hierfür ein Beispiel: Sie bekommen einen
Container am 01.09 und benötigen für die Befüllung 24 Tage. Dies bedeutet, dass für den
Container ab dem 14. Tag bis zum einschließlich 24. Tag eine Gebühr von 10 x 5,00 € netto
erhoben werden würde. Wird der Container vor dem 14. Kalendertag getauscht oder geleert, so
entfällt diese Gebühr. Jede Leerung/Tauschen in dem Zeitraum von 14 Tagen unterbricht natürlich die Berechnung.
Halteverbote
Gerne beantragen wir für Sie auch Halteverbotsschilder.