Kroll Entsorgung e.K

seit 1993

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Hilfestellung für die Handhabung von Containern

Neue Regelungen für Containerstellungen auf öffentliches Straßenland ab 01.06.2025
Folgende Regeln sind ab 01.06.2025 Folge zu leisten.

Ab 01.06.2025 ist jede einzelne Containergestellung mit einer separaten Standortgenehmigung von max. 30 Tagen Gültigkeit und einer Verwaltungsgebühr von EUR 15,- verknüpft. Die Höhe der Kosten sind individuell und errechnen sich durch Standort, Dauer und Größe des Containers und zzgl. der Verwaltungsgebühr.

Eine gebührenfreie Gestellung im Rahmen des Anliegergebrauchs nicht mehr zulässig ist.

Generell gilt
Im Berliner Umland dürfen die Container generell NICHT OHNE
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden


Parkraumbewirtschaftung
Da es sich bei der Parkraumbewirtschaftung um kostenpflichtige Parkplätze handelt, dürfen auch
Container dort nicht ohne weiteres abgestellt werden. Hier bedarf es generell im Voraus einer
Sondernutzungserlaubnis


Wie lange dürfen Sie die Container behalten :
Wenn die o.g. Auflagen berücksichtigt sind, spricht nichts gegen eine Dauernutzung der Container. Da
diese aber unser Arbeitsmaterial sind, setzen wir eine regelmäßige Leerung bzw. einen regelmäßigen
Austausch durch unser Unternehmen voraus.


Was bedeutet regelmäßig: Regelmäßig bedeutet bei uns 14 Kalendertage. Nach diesem Zeitraum müssen wir leider eine Standgebühr von 5,00 € pro Kalendertag berechnen. Hierfür ein Beispiel: Sie bekommen einen
Container am 01.09 und benötigen für die Befüllung 24 Tage. Dies bedeutet, dass für den
Container ab dem 14. Tag bis zum einschließlich 24. Tag eine Gebühr von 10 x 5,00 € netto
erhoben werden würde. Wird der Container vor dem 14. Kalendertag getauscht oder geleert, so
entfällt diese Gebühr. Jede Leerung/Tauschen in dem Zeitraum von 14 Tagen unterbricht natürlich die Berechnung.

Halteverbote

Gerne beantragen wir für Sie auch Halteverbotsschilder.