Sehr geehrte Kunden und Auftragsgeber,
In unserem Rundschreiben vom Mai 2025, haben wir Ihnen ja bereits mitgeteilt, dass die Containerstellung auf öffentlichem Straßenland nicht mehr wie bisher möglich ist. Die frühere Sammelgenehmigung für Containerdienste bis zu 10 Tagen entfällt ersatzlos. Und jeder Container auf dem öffentlichen Straßenland muss einzeln beantragt werden. Beispiele finden sie weiter unten:
Leider müssen trotz eingerichtete Halteverbotszone, auch die Containerstellung auf das öffentliche Straßenland separat beantragt werden.
Eine Halteverbotszone (temporäres HV) regelt nur:
- das Freihalten der Fläche vom ruhenden Verkehr (Parken)
- ggf. eine Ausnahmegenehmigung zum Parken / Auftragnehmer
- Sie erlaubt nicht automatisch das Aufstellen eines Containers
Das Aufstellen eines Containers im öffentlichen Straßenland gilt rechtlich als:
- Sondernutzung (§ 13 BerlStrG)
- Ausnahme nach § 46 StVO
Und dafür ist eine Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung von
Wechselsammelbehältern (§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung i.V.m. § 13 Berliner
Straßengesetz) notwendigt.
Dieses gilt auch für Baustelleneinrichtungen, sorfern diese nicht expliziert mit beantragt wurden. z.B. Baustelleneinrichtung inkl. Lager-, Büro- oder Schuttcontainer.
Für Sie bedeutet dies nun erhebliche Änderungen
- Container, die auf öffentlichem Straßenland gestellt werden sollen, müssen mindestens 3 Tage vorher angemeldet werden. Und zwar das Stelldatum, sowie auch die Abholung.
- Die Stelldauer kann nur noch max. 30 Tage betragen
- Es fallen Gebühren an:
a. Für die Bearbeitung voraussichtlich 15,00 € pro Antrag
b. Für die Fläche pro Tag je nach Wertstellung der Straße
Hier ein Beispiel: 1 Stück 3 cbm Container
Grundfläche 2,7 qm für max. 10 Tage in der Wertstufe I
15,00 € Bearbeitungsgebühr
2,70 qm x 0,40 € = 1,10 € x 10 Tage = 11,00 €
1 Stück 3 cbm Container
Grundfläche 2,7 qm für 10-30 Tage in der Wertstufe I
15,00 € Bearbeitungsgebühr
2,70 qm x 0,80 € = 2,20 € x z.B. 20 Tage = 44,00 €
Die Wertstellung der Straßen finden Sie unter www.gesetzt.berlin.de
